Die Josef Rädlinger Unternehmensgruppe entwickelt, plant, baut und verkauft Wohnimmobilien. Abgewickelt werden die Immobilienprojekte vom Standort Regensburg aus. Der Standort liegt zentral zu aktuellen und künftigen Projekten, die sich vor allem in den Regionen Regensburg, München und im Landkreis Cham befinden.

Portrait Michael Fischer, Rädlinger Living+
Michael Fischer

Rädlinger Living+ GmbH

Wohnimmobilien
aus einer Hand

Rädlinger Living+ schafft hochwertigen, energieeffizienten und zukunftsweisenden Wohnraum. Durch das optimale Zusammenspiel der verschiedenen Services deckt die Josef Rädlinger Unternehmensgruppe das gesamte Leistungsspektrum im Immobiliengeschäft ab.

Dabei begleitet JR den gesamten Entwicklungs- und Entstehungsprozess einer Wohnimmobilie – vom Erwerb der Grundstücke über deren Entwicklung bis hin zur Planung und schlüsselfertigen Umsetzung der Gebäude. Der Verkauf der Immobilie an Eigennutzer und Kapitalanleger rundet das Angebot ab.

Weiße freitragende Treppe von unten nach oben fotografiert

Unsere aktuellen Immobilienprojekte

Sternhof-Immobilie, Regensburg: Visualisierung Außenansicht der Wohnanlage
im Verkauf

Die mehrgeschossige Wohnanlage mit Tiefgarage an der Landshuter Straße schafft Wohnraum für 19 Haushalte und bietet eine besondere Identität.

Visualisierung Wohn- und Geschäftshaus in München Maxvorstadt
in Projektierung

Im zentralen und beliebten Münchner Stadtteil Maxvorstadt entsteht ein mehrstöckiges Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage.

Degressive AfA für Neubauimmobilien

Neben der bisherigen linearen Abschreibung besteht nun auch die Möglichkeit, eine Neubauwohnimmobilie steuerlich degressiv abzuschreiben.

Mit der linearen AfA kann bei allen Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt worden sind, pro Jahr ein gleichbleibender Nominalbetrag, der sich durch den gesetzlich festgelegten AfA-Satz von drei Prozent ergibt, abgeschrieben werden. Dies entspricht einer steuerlichen Nutzungsdauer der Immobilie von 33,33 Jahren.

Bei der degressiven AfA-Methode ergeben sich jährlich unterschiedliche, im Zeitverlauf fallende Nominalbeträge, die abgeschrieben werden können. Die fünf Prozent werden im ersten Jahr auf die geltend machbaren Investitionskosten angewandt und in jedem folgenden Jahr wird als Berechnungsbasis der jeweils verbleibende Restbuchwert herangezogen.

Aufgrund des höheren Abschreibungssatzes (fünf Prozent degressiv versus drei Prozent linear) wird mittels der degressiven Abschreibung in den ersten Nutzungsjahren eine schnellere Abschreibung möglich. Dieser Unterschied führt zu einem zusätzlichen steuerlichen Vorteil für den Kapitalanleger und dessen Rendite, da die höhere Abschreibung seine Steuerlast senkt.

Die steuerliche Nutzungsdauer der Neubauwohnimmobilie liegt ebenfalls bei 33,33 Jahren. Die degressive AfA kann in dieser Zeit angewandt werden. Allerdings ist ein Wechsel zur linearen Abschreibung möglich und auch sinnvoll, ab dem Zeitpunkt, ab dem der ermittelte degressive Abschreibungsbetrag im Vergleich zur alternativen linearen Abschreibung geringer ausfällt.

Bei 400.000 Euro steuerlich geltend machbarer Investitionskosten können im ersten Jahr fünf Prozent von 400.000 Euro abgeschrieben werden, also 20.000 Euro (im Vergleich dazu bei linearer Abschreibung rund 12.000 Euro).

Im zweiten Jahr können fünf Prozent von den 380.000 Euro Restwert (400.000 Euro minus 20.000 Euro Abschreibung aus dem Vorjahr ergibt 380.000 Euro Restwert) abgeschrieben werden, also 19.000 Euro (im Vergleich dazu bei linearer Abschreibung gleichbleibend rund 12.000 Euro). In jedem weiteren Jahr setzt sich diese Rechnung nach dem aufgezeigten Schema fort, bis zum Ende der Abschreibungsdauer bzw. bis zum Wechsel der AfA-Methode.

Innerhalb von zehn Jahren können so zum Beispiel rund 161.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Das heißt, auf diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden.

Hinweis: Im Jahr, in dem die Immobilie erworben wird, kann die degressive Abschreibung anteilig in Anspruch genommen werden.

Die degressive AfA gilt nur für Neubauwohngebäude bzw. Neubauwohnungen.

Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen. Wird die Immobilie gekauft, muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden und die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben sein.

Die Sternhof-Immobilie erfüllt alle diese Voraussetzungen und eignet sich daher hervorragend zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung.

Die degressive AfA kann in Anspruch genommen werden, wenn die Immobilie nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird, sondern eine Vermietung erfolgt.

Hinweis: Die Miete gilt dann als steuerpflichtige Einnahme.

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Quellen: persönliches Interview mit Marina Wallner, Finanzexpertin und Leiterin der Abteilung für Finanzierung und Immobilienmanagement bei der Josef Rädlinger Unternehmensgruppe, Artikel zur degressiven AfA des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen